Vorsicht bei der Nutzung von Google Earth und Google Maps auf der eigenen Seite

Google hat mit seinen Diensten Google Earth und Google Maps eine sehr gute Alternative gefunden, um zum Beispiel auf der eigenen Seite eine Anfahrtsskizze anzuzeigen. Doch hier sollte man Vorsicht walten lassen. Derzeit gibt es wohl zum Teil Abmahnungen gegen Webseitenbetreiber, die Screenshots von Satellitenbildern auf der Seite angeboten haben.

Die Abmahnung selbst ist dabei gerechtfertigt und kommt auch nicht on Google. Es ist einfach so, dass die Bilder von kleineren Firmen angefertigt werden, die dafür auch kräftig bezahlt haben. Für die Nutzung zahlt Google Lizenzgebühren. Für Deutschland etwa liegen die Rechte bei Geocontent.

Klingt zwar alles logisch und nachvollziehbar, aber leider ist das ganze in der Hilfe von Google nicht so eindeutig formuliert. So gibt man auf die rage „Darf ich Bilder im Web verwenden?“ folgende Antwort:
„Sie persönlich dürfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen.“
Dieser Passus ist streitbar, aber betrifft in erster Linie auch die kommerzielle Nutzung. Klar und deutlich ist dies nicht und es scheint auch ungewiss, ob die private Nutzung so ganz im Sinne des Rechteinhabers ist.

Was darf man nun?
Laut einen Spiegel-Artikel, darf man als Privatperson Screenshots von Google Earth auf der eigenen Seite zeigen, kommerzielle Nutzer dürfen dies nur mir vorheriger Genehmigung.
Screenshots von Google Maps sind generell untersagt, man darf aber kostenlos Seiten über die API anzeigen, sofern sie für jedermann frei zugänglich sind. Dabei spielt eine gewerbliche Nutzung keine Rolle. Einzig bei nicht frei zugänglichen Daten muss man eine kostenpflichtige Lizenz erwerben.

Verwirrend ist es auf jeden Fall, aber dieses Beispielt lehrt uns mal wieder, dass Inhalte im Internet nicht immer kostenlos und frei verfügbar sind, sondern man sich stets über die Rechte der Sachen informieren sollte. Traurig ist es dabei aber wieder, dass man direkt die oft kritisierte Methode einer teuren Abmahnung genutzt hat, statt es auf menschlichen Wegen zu klären. Dadurch bleibt natürlich ein fader Beigeschmack.

Woher bekomme ich die Informationen, wer Rechteinhaber ist?
Falls man trotz möglicher Umwege dennoch gewillt ist, die Inhalte zu nutzen, stellt sich einem sicherlich diese Frage. Aber sie ist relativ leicht beantwortet, zumindest im Fall von GoogleMaps. Bei GoogleEarth habe ich jetzt nicht geschaut, es könnte aber ähnliche bzw. genauso sein.

Die Rechteinhaber stehen dabei immer rechts unten in der Ecke. Es kann dabei vorkommen, dass dies mehrere sind, je nach Kartenausschnitt. Ebenso ist das Copyright je nach angezeigtem Inhalt ggf. anders. Wenn man nun also gewillt ist, einen bestimmten Kartenausschnitt zu nutzen, müsste man bei allen dort aufgeführten Firmen eine Lizenz anfragen. Sinnvollerweise sollte man den Screenshot dann inklusive dieser Angaben nutzen.

Weiterführende Informationen
Zum Spiegel-Artikel

GoogleWatchBlog

Details zur Geschichte im Basic Thinking Blog




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2 Responses to “Vorsicht bei der Nutzung von Google Earth und Google Maps auf der eigenen Seite”

  1. Also so ganz steig ich da ja mal nicht durch, woher soll ich den Wissen, wenn ich z.B. einen Screenshot von Google Earth von Madrid oder irgend einer Stadt mache und dann auf meiner Seite veröffentliche zu welcher Datenbank die gehören?

  2. Hallo Roger,

    bei GoogleMaps stehen die Rechteinhaber der aktuell angezeigten Inhalte immer rechts unten im Bild. Das sind teilweise auch mehrere, je nachdem wie groß der Kartenausschnitt ist etc.

    Ich weiss jetzt nicht, ob es bei GoogleEarth genauso ist, sollte theoretisch aber.

    Viele Grüße
    Martin

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